Kurtaxe
Kurtaxe! Warum?
Jeder heilklimatische Kurort, so auch Todtmoos, muss Kurtaxe erheben. Sie ist erforderlich, weil erst dadurch die finanzielle Voraussetzung für die Bereitstellung und Unterhaltung der für den Kur- und Erholungsbetrieb notwendigen Einrichtungen geschaffen wird. Aber – sie bietet in Verbindung mit der Kurkarte auch folgende Vergünstigungen:
Vergünstigungen
- Freien oder vergünstigten Eintritt zu Veranstaltungen in Todtmoos, gegebenenfalls auch anderen Gemeinden
- Freien oder vergünstigten Eintritt zu Museen, Schwimmbädern, Kulturhäusern, etc, in Todtmoos, gegebenenfalls auch anderen Gemeinden.
- Das Recht pro Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Bonusheft gratis auf der Tourist-Information abzuholen, das Vergünstigungen und/oder Gratifikationen in genannten Geschäften, gastronomischen Betrieben etc. gewährleistet.
- In Verbindung mit Konus (der Konusabschnitt ist auf der Kurkarte enthalten) meistens freie kostenlose stressfreie Fahrt mit Bus und/oder Bahn durch die einzigartige Landschaft zwischen Feldberg und Hochrhein.
Höhe der Kurtaxe:
| Kurtaxe in allen Ortsteilen | 2,10 € |
Befreiung von der Kurtaxe
Kinder bis 16 Jahre sind von der Kurtaxe befreit. Personen mit Behindertenausweis können sich bei der Tourist-Information die Kurtaxe nach Vorlage des Behindertenausweises ermäßigen (ab GdB: 80) bzw. von der Kurtaxe befreien (GdB: 100) lassen.Kurtaxesatzung
- Download der Kurtaxesatzung (PDF-Format)


